Gemeinden & Zweckverbände

Beratung von Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbänden und Landkreisen
Wir beraten Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände und Landkreise bezüglich der nachfolgenden Themenfelder, die jedoch nicht abschließend aufgelistet sind:
- vertragsrechtliche Beratung (Prüfung von zivilrechtlichen und öffentlichen Verträgen, Erstellung von Vertragsentwürfen - zugeschnitten auf die Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung)
- Prüfung von Satzungen (Abgabensatzung, Bebauungspläne, etc.)
- Begleitung von öffentlichen, europaweiten Ausschreibungen (VOL/A, VOB/A, VOF/F, Thüringer Vergabegesetz)
- Stellenausschreibungsverfahren
- Gebühren- und Beitragserhebung (Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge, Kurbeiträge, etc.) Übergang zu privatrechtlichen Entgelten
- Kindertageseinrichtung (Betreiberverträge, Gebühren, Abrechnungen, Fachberatungspauschale, etc.)
- Kreisumlagen
- Gebietsreform
- Ansiedlung von Investoren (Industrie, Solarpark, Windkraftanlagen)