Baurecht

Öffentliches Baurecht, Bundesimmissionsschutzgesetz, Wassergesetz
Das öffentliche Baurecht umfasst Rechtsvorschriften, die sich mit Art und Maß der baulichen Nutzung des Bodens befassen. Die Beratung umfasst die nachfolgenden Themen:
- Abwehr beeinträchtigender Bauvorhaben
- Durchsetzung von Bauvorbescheiden, Baugenehmigungen, Abrissverfügungen, denkmalschutzrechtlicher Erlaubnisse, wasserrechtlicher Erlaubnisse, Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
- Prüfung von Bebauungsplänen, städtebaulichen Verträgen, Durchführungsverträgen, Erschließungsverträgen
Privates Baurecht
Das private Baurecht regelt die privatrechtlichen Vereinbarungen und Ansprüche zwischen den Bauherren und den Bauunternehmen. Die Beratung umfasst folgende Themen:
- Überprüfung von Bauverträgen BGB und VOB/B
- Durchsetzung/Abwehr von Werklohnforderungen und Nachtragsforderungen
- Sicherheitsabforderung gemäß § 648a BGB
- Vorbereitung von Vertragskündigungen
- Abnahmen
- Sachmängelhaftung
- Bedenken- und Behinderungsanzeigen