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Gemeinden & Zweckverbände

BERATUNG VON GEMEINDEN, VERWALTUNGSGEMEINSCHAFTEN, ZWECKVERBÄNDEN UND LANDKREISEN

Wir beraten Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände und Landkreise bezüglich der nachfolgenden Themenfelder, die jedoch nicht abschließend aufgelistet sind:

Vertrag-Gemeinden-Zweckverbände
  • vertragsrechtliche Beratung (Prüfung von zivilrechtlichen und öffentlichen Verträgen, Erstellung von Vertragsentwürfen - zugeschnitten auf die Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung)
  • Prüfung von Satzungen (Abgabensatzung, Bebauungspläne, etc.)
  • Begleitung von öffentlichen, europaweiten Ausschreibungen (VOL/A, VOB/A, VOF/F, Thüringer Vergabegesetz)
  • Stellenausschreibungsverfahren
  • Gebühren- und Beitragserhebung (Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge, Kurbeiträge, etc.) Übergang zu privatrechtlichen Entgelten
  • Kindertageseinrichtung (Betreiberverträge, Gebühren, Abrechnungen, Fachberatungspauschale, etc.)
  • Kreisumlagen
  • Gebietsreform
  • Ansiedlung von Investoren (Industrie, Solarpark, Windkraftanlagen)